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GRUNDSäTZE DER SCHULDENBERATUNG

 

:: So arbeiten wir

Die Schuldenberatung will allen Ratsuchenden behilflich sein, ihre Finanzen zu ordnen und ein schuldenfreies, selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die Schuldenberatung ist Mitglied des schweizerischen DACHVERBANDES SCHULDENBERATUNG. Sie orientiert sich an den Grundsätzen und Richtlinien dieses gemeinnützigen Vereines. (Plattform Dachverband )

  • Die Schuldenberatung gewährleistet eine qualifizierte, professionelle Beratung und Begleitung, welche neben
    - finanziellen und rechtlichen Aspekten, auch
    - gesundheitliche, psychische und soziale Gegebenheiten
    berücksichtigt und in die Lösungsstrategien mit einbezieht.
  • Budget und Sanierungsplan werden systematisch erfasst und realistisch kalkuliert. Die Sanierungsstrategie wird so angelegt, dass während der Bereinigungsphase keine Neuverschuldung entsteht.
  • Jede Schuldenregulierung muss innert einem überblickbaren und für alle Beteiligten zumutbaren Zeitraum abgeschlossen werden können. Die Bereinigungsphase sollte in der Regel nicht länger als drei Jahre dauern.
  • Im Rahmen von Sanierungen werden sämtliche Gläubiger gleich behandelt. Eine Privilegierung ist nur zulässig, wenn sie gesetzlich vorgegeben oder offen deklariert worden ist.
  • Die Schuldenberatung arbeitet in Bürogemeinschaft mit praktizierenden Rechtsanwälten und anderen Fachstellen. Dadurch können wertvolle Synergien genutzt werden.
 
 

 
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